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   FG München, 01.04.2003 - 13 V 2750/02   

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https://dejure.org/2003,26187
FG München, 01.04.2003 - 13 V 2750/02 (https://dejure.org/2003,26187)
FG München, Entscheidung vom 01.04.2003 - 13 V 2750/02 (https://dejure.org/2003,26187)
FG München, Entscheidung vom 01. April 2003 - 13 V 2750/02 (https://dejure.org/2003,26187)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Arrestanordnung; Aussetzung einer Vollziehung in Sachen Arrestanordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Arrestanordnung; Aussetzung der Vollziehung in Sachen Arrestanordnung vom 02.05.2002

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Arrestanordnung - Aussetzung der Vollziehung in Sachen Arrestanordnung vom 02.05.2002

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • FG Köln, 27.04.1988 - 10 V 215/88
    Auszug aus FG München, 01.04.2003 - 13 V 2750/02
    Für ihn besteht jedenfalls dann ein Rechtsschutzinteresse, wenn - wie im Streitfall - das FA durch die Arrestvollziehung eine Sicherheit erlangt hat, die geringer ist als die Lösungssumme (vgl. Finanzgericht Köln, Beschluss vom 27.4.1988 10 V 215/88, EFG 1988, 524).

    Die Sicherheitsleistung ist in Höhe des Wertes der erlangten Sicherheit zu erbringen (vgl. Finanzgericht Köln, Beschluss vom 27.4.1988 10 V 215/88, EFG 1988, 524).

  • FG Hamburg, 24.04.1974 - VI 15/73
    Auszug aus FG München, 01.04.2003 - 13 V 2750/02
    Nach Ablauf der in § 324 Abs. 3 AO vorgesehenen Monatsfrist für die Vollziehung der Arrestanordnung fehlt jedoch wegen der inzwischen ohnehin nicht mehr statthaften Vollziehung für den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung das Rechtsschutzbedürfnis (§ 40 Abs. 2 FGO ; vgl. Hessisches Finanzgericht, Beschluss vom 4.10.1973 B VI 15/73, EFG 1974, 25).

    Eine nicht oder nicht mehr vollzogene Arrestanordnung, deren Vollziehung nach Ablauf der Monatsfrist auch nicht mehr in Betracht kommt, steht einer aufgehobenen Arrestanordnung gleich (vgl. BFH-Urteil vom 19.3.1968 VII 295/64, BStBl II 1968, 501; Hessisches Finanzgericht, Beschluss vom 4.10.1973 B VI 15/73, EFG 1974, 25 und Beschluss vom 27.11.1978 B VI 31/78, EFG 1979, 107).

  • BFH, 24.02.2000 - IV B 83/99

    Nachträgliche Fahrtenbuchaufzeichnungen

    Auszug aus FG München, 01.04.2003 - 13 V 2750/02
    Bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen und auch ausreichenden überschlägigen Beurteilung des aktenkundigen Sachverhalts treten neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, dagegen sprechende Gründe zu Tage, die eine Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Streitsache in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht bewirken (§ 69 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 FGO ; vgl. BFH-Beschlüsse vom 15.1.1998 IX B 25/97, BFH/NV 1998, 994 ; 24.2.2000 IV B 83/99, BStBl II 2000, 298).
  • BFH, 15.01.1998 - IX B 25/97

    Antragsbefugnis bei Antrag auf Aussetzung der Vollziehung von Bescheiden über die

    Auszug aus FG München, 01.04.2003 - 13 V 2750/02
    Bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen und auch ausreichenden überschlägigen Beurteilung des aktenkundigen Sachverhalts treten neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, dagegen sprechende Gründe zu Tage, die eine Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Streitsache in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht bewirken (§ 69 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 FGO ; vgl. BFH-Beschlüsse vom 15.1.1998 IX B 25/97, BFH/NV 1998, 994 ; 24.2.2000 IV B 83/99, BStBl II 2000, 298).
  • FG München, 21.02.1995 - 14 K 2598/91

    Rechtsmäßigkeit eines dinglichen Arrests zur Sicherung der Vollstreckung von

    Auszug aus FG München, 01.04.2003 - 13 V 2750/02
    Eine wesentliche Erschwerung der Vollstreckung ist nämlich bereits dann zu besorgen, wenn ein späteres Leistungsgebot im Ausland vollstreckt werden müsste, falls nicht durch Arrestanordnung im Inland die Beitreibung in Vermögensgegenstände des Steuerpflichtigen gesichert wäre (vgl. BFH-Urteil vom 2.3.1962 III 454/58 U, BStBl III 1962, 258 und Finanzgericht München, Urteil vom 21.2.1995 14 K 2598/91, EFG 1995, 954, 957).
  • BFH, 20.03.1969 - V B 5/69

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - Arrestanordnung - Rechtsbehelf

    Auszug aus FG München, 01.04.2003 - 13 V 2750/02
    Gegen die Arrestanordnung ist zwar grundsätzlich vorläufiger Rechtsschutz nach § 69 Abs. 3 und 2 FGO gegeben, weil die Arrestanordnung ein vollziehbarer Verwaltungsakt ist (vgl. BFH-Beschluss vom 20.3.1969 V B 5/69, BStBl II 1969, 399; Tipke/Kruse, AO , § 324 Tz. 68).
  • BFH, 02.03.1962 - III 454/58 U

    Zulässigkeit einer Arrestanordnung zur Sicherung von Abgabeansprüchen

    Auszug aus FG München, 01.04.2003 - 13 V 2750/02
    Eine wesentliche Erschwerung der Vollstreckung ist nämlich bereits dann zu besorgen, wenn ein späteres Leistungsgebot im Ausland vollstreckt werden müsste, falls nicht durch Arrestanordnung im Inland die Beitreibung in Vermögensgegenstände des Steuerpflichtigen gesichert wäre (vgl. BFH-Urteil vom 2.3.1962 III 454/58 U, BStBl III 1962, 258 und Finanzgericht München, Urteil vom 21.2.1995 14 K 2598/91, EFG 1995, 954, 957).
  • BFH, 19.03.1968 - VII 295/64

    Bedeutung eines Aufschubs der Arrestvollziehung bis zum Vollstreckbarwerden der

    Auszug aus FG München, 01.04.2003 - 13 V 2750/02
    Eine nicht oder nicht mehr vollzogene Arrestanordnung, deren Vollziehung nach Ablauf der Monatsfrist auch nicht mehr in Betracht kommt, steht einer aufgehobenen Arrestanordnung gleich (vgl. BFH-Urteil vom 19.3.1968 VII 295/64, BStBl II 1968, 501; Hessisches Finanzgericht, Beschluss vom 4.10.1973 B VI 15/73, EFG 1974, 25 und Beschluss vom 27.11.1978 B VI 31/78, EFG 1979, 107).
  • FG München, 04.10.1979 - III 153/79
    Auszug aus FG München, 01.04.2003 - 13 V 2750/02
    Die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes darf nämlich nicht dazu führen, dass die Arrestanordnung endgültig ihre Wirkung verliert und damit die Entscheidung in der Hauptsache vorweggenommen wird (vgl. Finanzgericht München, Beschluss vom 4.10.1979 III 153/79 AusArr, EFG 1980, 110 und Tipke/Kruse, AO , § 324 Tz. 48).
  • FG Münster, 16.12.2013 - 15 V 3684/13

    Versagung des Vorsteuerabzugs wegen Einbeziehung in einen USt-Betrug

    Durch die Unzulässigkeit weiterer Vollstreckungsmaßnahmen entfällt das Rechtsschutzbedürfnis auf Aussetzung der Vollziehung hinsichtlich des noch nicht durch den Antragsgegner mittels Vollstreckungsmaßnahmen ausgeschöpften Betrags der Arrestsumme (vgl. Hessisches Finanzgericht --FG--, Beschluss vom 4.10.1973 B VI 15/73, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1974, 25; FG München, Beschluss vom 1.4.2003 13 V 2750/02, juris).
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